Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe,zum verarbeitenden Gewerbe gehörender, in Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung unterteilter Wirtschaftszweig, in dem v. a. Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und der Fischerei verarbeitet werden. Zum Ernährungsgewerbe gehören u. a.: Nährmittel-, Stärke-, Backwaren-, Margarine-, Getränke-, Süßwaren- und Futtermittelherstellung, Molkereien mit Milch- und Milchprodukterzeugung, Obst- und Gemüse-, Fleisch-, Fisch-, Kaffee-, Zucker-, Teeverarbeitung, Brauereien und Spirituosengewerbe. Die Struktur des N.- u. G. ist überwiegend mittelständisch geprägt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Nahrungs- und Genussmittelgewerbe