Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachwirkung
Nachwirkung, 1) Arbeitsrecht: die abdingbare Fortgeltung kollektivvertragl. Normierungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) über ihre regelmäßige Beendigung (bes. nach Kündigung oder Fristablauf) bis zum Abschluss eines neuen Vertrages hinaus.
2) Physik: langsames sich Weiterverändern eines physikal. Systems nach Einwirkung äußerer Einflüsse (magnet. N., elastische N., Alterung), eine Form der Relaxation.
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