Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachrichtendienst
Nachrichtendienst,Bez. für staatl. Geheimdienste zur Beschaffung vorwiegend geheimer Informationen militär., polit., wirtsch. und wiss. Natur im Rahmen der Spionage, zur Sabotage sowie zur Spionage- und Sabotageabwehr. Es werden polit. und militär. N. unterschieden. Großbritannien besitzt den N. mit der ältesten Tradition (14. Jh.), den Secret Intelligence Service. In Frankreich gibt es das Deuxième Bureau und die Sûreté Nationale, in den USA die Central Intelligence Agency (CIA). In der früheren Sowjetunion arbeitete das KGB, in der ehem. DDR der Staatssicherheitsdienst. In Dtl. bestehen der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz und der Militär. Abschirmdienst (MAD). - Die N. in Dtl. unterliegen parlamentar. Kontrolle.
Literatur:
H. K. Melton. Der perfekte Spion. Die Welt der Geheimdienste, bearb. v. A. d. Engl. München 1996.
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