Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachnahme
Nachnahme,postal. Versendungsform, bei der die Sendung (Briefe, Postkarten, Päckchen, Pakete) dem Empfänger gegen Einziehung eines vom Absender bestimmten Geldbetrages ausgehändigt wird. Der N.-Betrag ist auf 3 000 DM je Sendung begrenzt. Für die Einlösung der N. wird dem Empfänger eine Frist von sieben Werktagen gewährt. Es wird eine besondere N.-Gebühr erhoben. - Im Auslandsdienst ist N. nur im Verkehr mit bestimmten Ländern zulässig.
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