Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachnahme
Nachnahme,postal. Versendungsform, bei der die Sendung (Briefe, Postkarten, Päckchen, Pakete) dem Empfänger gegen Einziehung eines vom Absender bestimmten Geldbetrages ausgehändigt wird. Der N.-Betrag ist auf 3 000 DM je Sendung begrenzt. Für die Einlösung der N. wird dem Empfänger eine Frist von sieben Werktagen gewährt. Es wird eine besondere N.-Gebühr erhoben. - Im Auslandsdienst ist N. nur im Verkehr mit bestimmten Ländern zulässig.
Nachnahme,postal. Versendungsform, bei der die Sendung (Briefe, Postkarten, Päckchen, Pakete) dem Empfänger gegen Einziehung eines vom Absender bestimmten Geldbetrages ausgehändigt wird. Der N.-Betrag ist auf 3 000 DM je Sendung begrenzt. Für die Einlösung der N. wird dem Empfänger eine Frist von sieben Werktagen gewährt. Es wird eine besondere N.-Gebühr erhoben. - Im Auslandsdienst ist N. nur im Verkehr mit bestimmten Ländern zulässig.