Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachlassinventar
Nachlass|inventar,das Verzeichnis der Bestandteile eines Nachlasses (§§ 1993 ff. BGB). Die rechtzeitige und richtige Errichtung des N. erhält dem Erben die Möglichkeit, seine Haftung gegenüber allen Gläubigern zu beschränken.
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