Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachlassgericht
Nachlassgericht,das zur gerichtl. Fürsorge für einen Nachlass zuständige Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Nachlassgericht,das zur gerichtl. Fürsorge für einen Nachlass zuständige Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.