Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachfrist
Nachfrist,die Frist, die bei einem gegenseitigen Vertrag der eine Vertragsteil dem anderen setzen kann, wenn dieser die ihm obliegende Leistung nicht rechtzeitig bewirkt. Die Fristsetzung, verbunden mit der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen, ist beim Schuldnerverzug Voraussetzung für das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 326 BGB).
Nachfrist,die Frist, die bei einem gegenseitigen Vertrag der eine Vertragsteil dem anderen setzen kann, wenn dieser die ihm obliegende Leistung nicht rechtzeitig bewirkt. Die Fristsetzung, verbunden mit der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen, ist beim Schuldnerverzug Voraussetzung für das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 326 BGB).