Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachfolgestaaten
Nachfolgestaaten,im Völkerrecht Bez. für Staaten, die unter Übernahme der Folgelasten auf dem Territorium eines früheren Staates entstanden sind oder Teile von diesem übernommen haben; z. B. die N. auf dem Gebiet Österreich-Ungarns und des Osman. Reichs nach dem Ersten Weltkrieg sowie die Staaten auf dem Gebiet der ehem. UdSSR.
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