Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nacheile
Nach|eile, 1) Strafprozessrecht: das Recht der Polizei, die Verfolgung eines Flüchtenden auf dem Gebiet eines anderen dt. Landes fortzusetzen (§ 167 Gerichtsverfassungs-Ges.). Die N. über die Grenzen der Staaten der EU ist im (zweiten) Schengener Abkommen geregelt, dessen Besitzstand in den Vertrag über die EU überführt wurde.
2) Völkerrecht: das Recht eines Küstenstaates, ein fremdes Schiff wegen Gesetzesverletzungen bis in die hohe See zu verfolgen, sofern die N. noch innerhalb der eigenen Küstengewässer beginnt und ohne Unterbrechung fortgesetzt wird.
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