Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachdruck
Nachdruck,1) Buchwesen: 1) Druck einer unveränderten Nachauflage eines Werkes (Reprint) mithilfe photomechan. Verfahren; 2) Erhöhung der Anzahl der Druckexemplare eines Werkes derselben Auflage.
2) Recht: 1) unberechtigter Druck (Raubdruck) eines Werkes, dessen Rechte andere haben; 2) Bez. für den zulässigen Druck eines Werkes, dessen Schutzfrist abgelaufen ist.
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