Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachbesserung
Nachbesserung,beim Werkvertrag und Kauf die Beseitigung der Mängel einer gelieferten Sache durch den Schuldner.
Nachbesserung,beim Werkvertrag und Kauf die Beseitigung der Mängel einer gelieferten Sache durch den Schuldner.