Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nachahmung
Nach|ahmung, 1) Ästhetik: Mimesis.
2) Musik: (Imitation) Kompositionsweise, bei der eine melod. Wendung der einen Stimme in einer anderen Stimme in gleicher oder ähnl. Weise aufgegriffen wird; sie ist ein wichtiges Mittel polyphoner Mehrstimmigkeit. N. in allen Stimmen kennzeichnet den durchimitierenden Stil. Man unterscheidet strenge und freie N. (mit geringen Veränderungen), daneben auch N. in Gegenbewegung (Umkehrung), in Vergrößerung oder Verkleinerung.
3) Psychologie und Verhaltensforschung: Verhalten, bei dem wahrgenommene Verhaltensweisen (Bewegungen, Lautäußerungen) von Mensch oder Tier von einem anderen Lebewesen mit angestrebter Ähnlichkeit hervorgebracht werden. Die N. ist eine Grundlage für viele Lernprozesse (z. B. des kindl. Spracherwerbs).
4) Recht des geistigen Eigentums: Herstellung von künstler. Werken oder gewerbl. Gegenständen in einer solchen Weise, dass diese Produkte mit urheberrechtlich oder durch gewerbl. Schutzrechte (Patent, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster) geschützten Produkten verwechselt werden können oder die N. fremder Arbeitsergebnisse. Stellen letztere eine sittenwidrige Ausbeutung fremder Leistung dar, können sie als unlauterer Wettbewerb untersagt werden und verpflichten zum Schadensersatz. Von Nachbildungen spricht man bes. in der bildenden oder der angewandten Kunst; sie sind rechtlich Vervielfältigungen des nachgebildeten Werkes und bedürfen, wenn dieses geschützt ist, der Genehmigung des Urhebers.
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