Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
N. N.
N. N.,Abk., die einen (unbekannten) Namen ersetzen soll; vermutlich aus der im röm. Recht übl. Abk. N. N. für Numerius Negidius (fiktiver Name eines Beklagten, der die Geldschuld bestreitet); auch als Abk. für lat. nomen nescio (»den Namen weiß ich nicht«) gedeutet.
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