Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
mildernde Umstände
mildernde Umstände,die besonderen tatsächl. Verhältnisse eines Straffalles, die die regelmäßige Strafe als zu streng erscheinen lassen (z. B. häusl. Milieu, Reue). Das dt. StGB sieht in versch. gesetzlich bestimmten Fällen bei dem Vorliegen von m. U. eine geringere Strafe vor; der Milderungsmaßstab ist § 49 StGB zu entnehmen. - Das österr. StGB enthält eine nicht abschließende Aufzählung von m. U. (§ 34 StGB). Art. 64 des StGB der Schweiz nennt neun mildernde Umstände.
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