Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
marktbeherrschendes Unternehmen
marktbeherrschendes Unternehmen,Unternehmen, das als Anbieter oder Nachfrager auf einem bestimmten Markt ohne oder ohne wesentl. Mitbewerber ist oder über eine überragende Marktstellung verfügt. Nach § 19Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. v. 26. 8. 1998 gilt ein Unternehmen als marktbeherrschend, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel erreicht. Bei der Beurteilung der Marktbeherrschung kommen weitere Kriterien hinzu (z. B. Finanzkraft des Unternehmens, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten,Verflechtung mit anderen Unternehmen). Missbrauchen m. U. ihre Marktmacht, kann das Bundeskartellamt dieses Verhalten untersagen (Missbrauchaufsicht).
marktbeherrschendes Unternehmen,Unternehmen, das als Anbieter oder Nachfrager auf einem bestimmten Markt ohne oder ohne wesentl. Mitbewerber ist oder über eine überragende Marktstellung verfügt. Nach § 19Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. v. 26. 8. 1998 gilt ein Unternehmen als marktbeherrschend, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel erreicht. Bei der Beurteilung der Marktbeherrschung kommen weitere Kriterien hinzu (z. B. Finanzkraft des Unternehmens, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten,Verflechtung mit anderen Unternehmen). Missbrauchen m. U. ihre Marktmacht, kann das Bundeskartellamt dieses Verhalten untersagen (Missbrauchaufsicht).