Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
magnetische Bildaufzeichnung
magnetische Bildaufzeichnung (Magnetbildverfahren), Abk. MAZ, in der Fernseh- und Videotechnik Verfahren der magnet. Aufzeichnung von sichtbaren Vorgängen. Bei der m. B. von Videosignalen werden meist Quer- oder v. a. Schrägspurverfahren angewendet. Die Schrägspurverfahren konnten sich vielfach bei den Aufzeichnungsanlagen in den Fernsehanstalten und bei fast allen Videorekordern im semiprofessionellen und privaten Bereich (z. B. VHS-System, Video 2000, Betasystem) durchsetzen. Das Magnetband enthält hierbei schräg liegende Spuren (Spurwinkel 6º gegenüber der Laufrichtung des Bandes, Spurbreite 49μm) mit den Videosignalen (ein Halbbild pro Schrägspur) und schmale Randspuren mit den Ton- sowie Synchron- oder Kontrollsignalen in Längsschrift. Das Band läuft an der sich drehenden, etwas schräg stehenden Kopftrommel vorbei. Diese trägt i. d. R. zwei Videoköpfe, die bei jeder Umdrehung zwei Halbbilder, d. h. pro Sekunde 50 Halbbilder (Fernsehnorm), aufzeichnen. Kopf und Band bewegen sich unterschiedlich schnell, aber in derselben Richtung. Um Einwirkungen der beiden in zwei benachbarten Spuren gespeicherten Halbbildsignale zueinander zu vermeiden und um eine bessere Trennung dieser Teilsignale bei der Abtastung durch die beiden Köpfe zu erreichen, stellt man die Spaltwinkel der beiden Videoköpfe jeweils um + 6º für den ersten Kopf und um - 6º für den zweiten Kopf in Bezug zur mittleren Spurlinie gegeneinander ein. Die Tonsignale werden im Längsspurverfahren aufgezeichnet, wodurch die Tonqualität entsprechend begrenzt ist. Älter ist das Querspurverfahren, das 1956 von der amerikan. Firma Ampex (Ampexverfahren) vorgestellt wurde. Bei ihm rotiert ein mit vier jeweils um 90º versetzten Videoköpfen besetztes Kopfrad mit 250 Umdrehungen pro Sekunde, wobei das Videosignal in nebeneinander liegende Querspuren aufgezeichnet wird (1 000 Spuren pro Sekunde). Drei weitere Spuren werden in Längsmagnetisierung aufgezeichnet: eine Tonsignalspur, eine Cuespur (Regiespur) sowie eine Steuerspur, auf der ein internes systembedingtes Synchronisiersignal aufgezeichnet wird. Das Laufwerk einer magnet. Bildaufzeichnungsanlage hat Ähnlichkeit mit einem Magnettonaufnahmegerät: Während der Aufzeichnung wird das Band zunächst zu einem Löschkopf für die Video- und Steuerspur und anschließend zum Kopfradsystem geführt. Dahinter befindet sich der Aufnahme- und Wiedergabeblock für die Steuerspur. Es folgen Löschköpfe sowie Mehrspurköpfe für Ton- und Kontrollspuren. Die eigentl. Speicherung der Videosignale erfolgt nach demselben Prinzip wie beim Magnettonverfahren. Da die Lösung vieler Aufgaben bei der Verarbeitung von Videosignalen jedoch nur mithilfe der Digitaltechnik möglich wurde (z. B. Bildspeicher, elektron. Schnittverfahren, digitale Trickeffekte), durch den gemischten analogen und digitalen Betrieb aber laufende Signalumwandlungen erforderlich sind, bemüht man sich um die digitale Speicherung der Videosignale auf dem Magnetband. 1985 wurde hierfür eine internat. Norm vereinbart. Nach dieser wird eine getrennte Codierung des Farbbildsignals (Komponentencodierung) vorgenommen, die einzelnen Komponenten werden jeweils Analog-digital-Wandlern getrennt zugeführt und auf parallelen Wegen verarbeitet oder nacheinander übertragen. Der Standard sieht neben den digitalen Videospuren auch die Aufzeichnung von vier digitalen Tonspuren vor. Über nichtmagnet. Bildaufzeichnungsverfahren Bildplatte, Film.
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Ansicht: magnetische Bildaufzeichnung