Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
made in ...
made in ...['meɪd ɪn -; engl. »hergestellt in«], von Großbritannien 1887 eingeführte Herkunftsbez. für Waren zum Schutz der heim. Industrie. Das Ziel, ausländ., bes. deutsche Erzeugnisse zu diskriminieren, wurde allerdings nicht erreicht. Später wurde diese Herkunftsbez. auch von anderen Staaten angewendet. Nach den Einfuhrvorschriften versch. Länder ist diese Kennzeichnung in Verbindung mit dem Namen des Herstellungslandes obligatorisch; ein Missbrauch gilt als unlauterer Wettbewerb. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Herkunftsbez. made in Germany zu einem Markenzeichen (west)deutscher Erzeugnisse.
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