Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Münzhoheit
Münzhoheit(Münzregal), Gesamtheit der auf das Münzwesen (z. B. Währung, Prägung, Schlagschatz, Scheidemünzen, Außerkurssetzung) bezügl. Hoheitsrechte, urspr. dem König vorbehalten, im Hl. Röm. Reich später von den Kurfürsten (Goldene Bulle) und den übrigen Reichsständen ausgeübt; heute ist i. d. R. der Staat Träger der M. In Dtl. liegt die M. nach Art. 73 GG beim Bund, ebenso in Österreich und in der Schweiz.
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