Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Münzfuß
Münzfuß,die gesetzl. Vorschriften über das Münzgewicht (Raugewicht, tatsächliches Gewicht) und das Feingewicht (Anteil des enthaltenen Edelmetalls) einer Münze; früher meist ausgedrückt durch die Zahl der aus einer Gewichtseinheit Münzmetall auszuprägenden Exemplare einer Wertstufe (z. B. Dreißigtalerfuß).
Münzfuß,die gesetzl. Vorschriften über das Münzgewicht (Raugewicht, tatsächliches Gewicht) und das Feingewicht (Anteil des enthaltenen Edelmetalls) einer Münze; früher meist ausgedrückt durch die Zahl der aus einer Gewichtseinheit Münzmetall auszuprägenden Exemplare einer Wertstufe (z. B. Dreißigtalerfuß).