Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Münzfuß
Münzfuß,die gesetzl. Vorschriften über das Münzgewicht (Raugewicht, tatsächliches Gewicht) und das Feingewicht (Anteil des enthaltenen Edelmetalls) einer Münze; früher meist ausgedrückt durch die Zahl der aus einer Gewichtseinheit Münzmetall auszuprägenden Exemplare einer Wertstufe (z. B. Dreißigtalerfuß).
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