Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mündlichkeit
Mündlichkeit,Recht: der in den meisten Verfahrensordnungen vorgesehene Grundsatz, dass vor Gericht mündlich verhandelt werden muss und nur das Verhandelte der Entscheidung zugrunde gelegt wird. Die meisten Verfahrensordnungen lassen jedoch für bestimmte Fälle das schriftliche Verfahren zu. Am strengsten wird der Grundsatz der M. in der Hauptverhandlung des Strafprozesses gehandhabt. - M. gilt ähnlich auch im Prozessrecht Österreichs und der Schweiz.
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