Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mündelgeld
Mündelgeld,das vom Vormund verwaltete Geldvermögen eines Mündels; muss nach §§ 1806 ff. BGB bes. sicher (mündelsicher) verzinslich angelegt werden, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. - Ähnl. Grundsätze kennt das österr. Recht (§§ 187 ff., 230 ff. ABGB). In der Schweiz gelten Art. 368 ff. ZGB und das internat. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft Minderjähriger.
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