Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Münchener Abkommen
Mụ̈nchener Abkommen,nach zwei Treffen A. Hitlers mit A. N. Chamberlain (Berchtesgaden 15. 9., Bad Godesberg 22.-24. 9. 1938) am 29. 9. 1938 in München zw. dem Dt. Reich, Großbritannien, Italien und Frankreich abgeschlossener, am 30. 9. von A. Hitler, A. N. Chamberlain, É. Daladier und B. Mussolini unterzeichneter Vertrag. Er beendete die Sudetenkrise und beseitigte zunächst die durch Hitlers ultimative Forderungen an die ČSR entstandene Kriegsgefahr. Das M. A. verfügte (ohne Beteiligung der ČSR) insbesondere, dass die überwiegend von Deutschen bewohnten Grenzgebiete Böhmens (Sudetengebiete) an das Dt. Reich abgetreten wurden (28 643 km2 mit 3,63 Mio. Ew. = 1/5 der Gesamtfläche und 1/4 der Bev. der ČSR) und sah eine - von Hitler sabotierte - Garantie der Unterzeichnerstaaten für den Bestand und die Sicherheit der Rest-ČSR vor. Mit dem M. A. waren die territoriale Revision des Versailler Vertrags abgeschlossen und die großdt.-nationalstaatl. Forderungen vollständig erfüllt. Dabei betrachtete Hitler die Angliederung der Sudetengebiete lediglich als eine Etappe auf dem Weg zur Zerschlagung der ČSR (März 1939 durchgesetzt) und zu einer expansiven Raumpolitik im O. Das M. A. hatte die Kriegsgefahr in Europa nicht gebannt; es wurde zum Inbegriff falscher Nachgiebigkeit gegenüber der Aggression eines Diktators. Am 5. 8. 1942 erklärten der brit. Außenmin. A. Eden und der Führer der tschechoslowak. Exilregierung E. Beneš das M. A. in einem Briefwechsel für aufgehoben. (Runciman-Bericht)
Literatur:
P. Glotz München 1938. Das Ende des alten Europa, hg. v. u. a. Essen 1990.
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