Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mutterrecht
Mutterrecht,von J. J. Bachofen angenommene, von der neueren Forschung abgelehnte These einer frühgeschichtl. Familienform, die der vaterrechtl. vorangegangen sein soll, mit einer durchweg dominierenden Stellung der Frau (nicht jedoch polit. Vorherrschaft [Matriarchat]). - Der Völkerkunde dient der Begriff M. zur Bez. der Abstammung und Erbfolge in Sozialverbänden, in denen die Kinder der Verwandtschaftsgruppe der Mutter zugerechnet werden und mit ihrem biolog. Vater als nicht verwandt gelten (matrilineare Abstammung). Solche mutterrechtl. Organisationsformen sind unter den Naturvölkern Ozeaniens, Afrikas und Amerikas verbreitet.
▣ Literatur:
Wesel, U.: Der Mythos vom Matriarchat. Über Bachofens M. u. die Stellung von Frauen in frühen Gesellschaften vor der Entstehung staatl. Herrschaft. Frankfurt am Main 71994.
Mutterrecht,von J. J. Bachofen angenommene, von der neueren Forschung abgelehnte These einer frühgeschichtl. Familienform, die der vaterrechtl. vorangegangen sein soll, mit einer durchweg dominierenden Stellung der Frau (nicht jedoch polit. Vorherrschaft [Matriarchat]). - Der Völkerkunde dient der Begriff M. zur Bez. der Abstammung und Erbfolge in Sozialverbänden, in denen die Kinder der Verwandtschaftsgruppe der Mutter zugerechnet werden und mit ihrem biolog. Vater als nicht verwandt gelten (matrilineare Abstammung). Solche mutterrechtl. Organisationsformen sind unter den Naturvölkern Ozeaniens, Afrikas und Amerikas verbreitet.
▣ Literatur:
Wesel, U.: Der Mythos vom Matriarchat. Über Bachofens M. u. die Stellung von Frauen in frühen Gesellschaften vor der Entstehung staatl. Herrschaft. Frankfurt am Main 71994.