Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mutterkirche
Mutterkirche,im kath. Kirchenrecht die Hauptpfarrkirche eines Gebietes im Verhältnis zu ihren »Tochterkirchen«.
Mutterkirche,im kath. Kirchenrecht die Hauptpfarrkirche eines Gebietes im Verhältnis zu ihren »Tochterkirchen«.