Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Musterung
Musterung,1) Arbeitsrecht: Abschluss eines Arbeitsvertrages für Angehörige der Seeschiffsbesatzung (Heuerverhältnis).
2) Wehrrecht: Verfahren zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit ungedienter Wehrpflichtiger, bei dem die geistige und körperl. Tauglichkeit untersucht, das Fehlen von Wehrpflicht- und Wehrdienstausnahmen geprüft sowie die Art des zu leistenden Wehrdienstes festgestellt wird. In Dtl. geschieht die M. durch die M.-Ausschüsse; der von ihnen getroffene M.-Bescheid kann mit dem Widerspruch angefochten werden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Musterung