Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Musikhochschulen
Musikhochschulen(Hochschulen für Musik), staatl. Lehrinstitute für die musikal. Berufsausbildung mit v. a. folgenden Berufszielen: a) Orchestermusiker, Instrumentalsolist, Dirigent, Komponist, Opern- und Konzertsänger, Tänzer; b) freiberufl. Musiklehrer und Lehrer an Musikschulen; c) Schulmusiker, Kirchenmusiker. Als Erste trug die 1869 gegründete Königl. Hochschule für Musik in Berlin diese Bezeichnung. Heute gibt es in Dtl. 21 M. (z. T. Hochschulen für Musik und Theater/darstellende Kunst), die nach und nach aus Konservatorien, Akademien u. Ä. hervorgegangen sind, und zwar in Berlin, Detmold (mit Dortmund und Münster), Dresden, Düsseldorf, Essen (mit Duisburg), Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln (mit Aachen und Wuppertal), Leipzig, Lübeck, Mannheim (mit Heidelberg), München, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trossingen, Weimar und Würzburg. Außerdem bestehen fünf landeskirchl. Hochschulen für Kirchenmusik.
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