Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Muntmannen
Muntmannen[zu Munt], in der Ständeordnung des MA. (bes. in den Städten) eine Gruppe der Minderfreien, die als Schutzhörige in einem Untertänigkeits- und Treueverhältnis zum Schutzherrn standen, dem sie Dienste leisteten und von dem sie Beistand empfingen.
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