Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Munition
Munition[frz., von lat. munitio »Befestigung«, »Schanzwerk«] die, Sammelbez. für das gesamte, aus Geschossen, Sprengladungen und deren Treibladungen, Zünd- und Leuchtsätzen bestehende Schießmaterial für Feuerwaffen zu militär., Sport-, Jagd- oder sonstigen Zwecken; i. w. S. auch Handgranaten, Bomben, Sprengladungen von Torpedos und Sprengbooten, Treib- und Sprengladungen von Raketen, Minen und pyrotechn. Signalmittel. - Nach der Legaldefinition des § 2 Waffen-Ges. vom 19. 9. 1972: 1) Hülsen mit Ladungen, die das Geschoss enthalten (Patronen-M.); 2) Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten (Kartuschen-M.); 3) Geschosse mit Ladungen, die nach dem Abschuss durch die mitgeführte Ladung angetrieben werden (Raketen-M.).
Bei der Patronen-M. (patronierte M.) sind das Geschoss bzw. die Granate und die Hülse mit der Treibladung zu einem Ganzen verbunden, wobei der vordere Hülsenmund in das Geschoss eingepresst ist. Patronen-M. für Hand- und Faustfeuerwaffen, Maschinengewehre und -kanonen hat am Bodenende der aus Messing oder Stahl gefertigten Hülse die Zündpille, die beim Auftreffen des Schlagbolzens die Treibladung entzündet. M. für Geschütze größeren Kalibers hat anstelle der Zündpille die für elektr. Zündung oder Schlagbolzenzündung eingerichtete Zündschraube. Bei der getrennten M. (Kartuschen-M.) ist das Geschoss nicht mit der Treibladung verbunden, erst durch das Laden werden beide Teile zu einem Schuss zusammengefügt. Dadurch kann die Masse der Treibladung so dosiert werden, dass nur die unbedingt notwendige Energie im Rohr entsteht, was die Lebensdauer des Rohres erhöht. Getrennte M. wird von Geschützen mit einem Kaliber von über 120 mm verschossen.
Munition[frz., von lat. munitio »Befestigung«, »Schanzwerk«] die, Sammelbez. für das gesamte, aus Geschossen, Sprengladungen und deren Treibladungen, Zünd- und Leuchtsätzen bestehende Schießmaterial für Feuerwaffen zu militär., Sport-, Jagd- oder sonstigen Zwecken; i. w. S. auch Handgranaten, Bomben, Sprengladungen von Torpedos und Sprengbooten, Treib- und Sprengladungen von Raketen, Minen und pyrotechn. Signalmittel. - Nach der Legaldefinition des § 2 Waffen-Ges. vom 19. 9. 1972: 1) Hülsen mit Ladungen, die das Geschoss enthalten (Patronen-M.); 2) Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten (Kartuschen-M.); 3) Geschosse mit Ladungen, die nach dem Abschuss durch die mitgeführte Ladung angetrieben werden (Raketen-M.).
Bei der Patronen-M. (patronierte M.) sind das Geschoss bzw. die Granate und die Hülse mit der Treibladung zu einem Ganzen verbunden, wobei der vordere Hülsenmund in das Geschoss eingepresst ist. Patronen-M. für Hand- und Faustfeuerwaffen, Maschinengewehre und -kanonen hat am Bodenende der aus Messing oder Stahl gefertigten Hülse die Zündpille, die beim Auftreffen des Schlagbolzens die Treibladung entzündet. M. für Geschütze größeren Kalibers hat anstelle der Zündpille die für elektr. Zündung oder Schlagbolzenzündung eingerichtete Zündschraube. Bei der getrennten M. (Kartuschen-M.) ist das Geschoss nicht mit der Treibladung verbunden, erst durch das Laden werden beide Teile zu einem Schuss zusammengefügt. Dadurch kann die Masse der Treibladung so dosiert werden, dass nur die unbedingt notwendige Energie im Rohr entsteht, was die Lebensdauer des Rohres erhöht. Getrennte M. wird von Geschützen mit einem Kaliber von über 120 mm verschossen.