Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mundraub
Mund|raub,die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringer Menge. Nach Fortfall des § 370 StGB wird der frühere M. jetzt als Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen nach § 248a StGB verfolgt.
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