Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mundharmonika
Mundharmonika,volkstüml. Blasinstrument von länglich-rechteckiger Form, mit Luftkanälen (Kanzellen), in denen einseitig befestigte Metallzungen aus Messing durch Ausstoßen (Anblasen) oder Einziehen des Atems in Schwingungen versetzt und dadurch zum Klingen gebracht werden; 1821 von Friedrich Ludwig Buschmann (* 1805, ✝ 1864) erfunden.
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