Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Motion
Motion[frz.] die,
1) Parlamentsrecht: Antrag, bes. der Tadelsantrag; im schweizer. Recht bes. ein Antrag beider Räte (Kammern), der die Reg. verpflichtet, bestimmte Gesetzesentwürfe vorzulegen.
2) Sprachwissenschaft: 1) Ableitung weibl. Personen- oder Tier-Bez. von männl. mittels versch. Suffixe, z. B. »Ärztin« zu »Arzt«, »Stewardess« zu »Steward«; 2) Abwandlung v. a. des Adjektivs entsprechend dem Genus des zugehörigen Substantivs.
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