Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Morgengabe
                        
Morgengabe,im alten dt. Recht das Geschenk des Mannes an die Ehefrau am Morgen nach der Brautnacht; vielfach als Sicherstellung für den Fall der Verwitwung gedacht.
			
		
		Morgengabe,im alten dt. Recht das Geschenk des Mannes an die Ehefrau am Morgen nach der Brautnacht; vielfach als Sicherstellung für den Fall der Verwitwung gedacht.

