Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Monopolkommission
Monopolkommission,durch das Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkung vorgeschriebenes Sachverständigengremium aus fünf unabhängigen, vom Bundespräs. berufenen Mitgl.; besteht seit 1974. Die M. muss Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration und die Tätigkeit des Bundeskartellamtes unter wirtschafts- und wettbewerbspolit. Aspekten beurteilen und gibt dazu zweijährlich das »Hauptgutachten der M.« heraus.
Monopolkommission,durch das Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkung vorgeschriebenes Sachverständigengremium aus fünf unabhängigen, vom Bundespräs. berufenen Mitgl.; besteht seit 1974. Die M. muss Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration und die Tätigkeit des Bundeskartellamtes unter wirtschafts- und wettbewerbspolit. Aspekten beurteilen und gibt dazu zweijährlich das »Hauptgutachten der M.« heraus.