Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Modul
I Modul[von lat. modulus »Maß«, »Maßstab«] der,
1) Baukunst: der halbe untere Säulendurchmesser, eine relative Maßeinheit, mit deren Hilfe Dimensionen und Proportionen in der antiken Formenlehre bestimmt wurden. In der Renaissance und im 20. Jh. aufgegriffen (Modulordnung).
2) Maschinenbau: das Verhältnis des Teilkreisdurchmessers zur Zähnezahl eines Zahnrads.
3) Mathematik: a) Verallgemeinerung des Begriffes »linearer Raum« für den Fall, dass die »Operatoren« einem Ring entnommen sind; b) eine Konstante, die in der Theorie der ellipt. Integrale auftritt; c) der Faktor, durch den sich der dekad. Logarithmus vom Logarithmus zu einer anderen Basis unterscheidet.
4) Physik: eine Materialkonstante, z. B. Elastizitätsmodul.
II Modul
[lat.-engl.] das,
1) Datenverarbeitung: austauschbares Teil eines Geräts (Hardware) oder eines Programms (Software), das eine geschlossene Funktionseinheit bildet und mit anderen M. über Schnittstellen verbunden ist. Hardware-M. sind meist bestückte Leiterplatten, die elektrisch und mechanisch nicht zerstörungsfrei getrennt werden können; Software-M. sind häufig Unterprogramme.
2) Elektrotechnik und Elektronik: (Baustein) untrennbare Baugruppe in einem elektr. oder elektron. Gerät.
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