Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mittäterschaft
Mittäterschaft,Form der Beteiligung mehrerer an einer Straftat, bei der jeder Einzelne einen die Tat fördernden Beitrag leistet und, in Abgrenzung zur Beihilfe (oft schwierig), die Tat als eigene will. Nach § 25 StGB wird jeder Mittäter als Täter bestraft. - Das österr. StGB (§ 12) behandelt alle Beteiligten, d. h. Täter und Teilnehmer (Teilnahme), gleich. In der Schweiz wird M. ebenfalls als Täterschaft bestraft.
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