Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Miteigentum
                        
Mit|eigentum,1) Recht: das gemeinsame Eigentum mehrerer Personen an einer Sache.
2) Wirtschaft: Beteiligung der Arbeitnehmer an den Produktionsmitteln, bes. der Belegschaft am Unternehmen (z. B. Investivlohn). Das M. ist eine besondere Form der Vermögenspolitik.
			
		
		Mit|eigentum,1) Recht: das gemeinsame Eigentum mehrerer Personen an einer Sache.
2) Wirtschaft: Beteiligung der Arbeitnehmer an den Produktionsmitteln, bes. der Belegschaft am Unternehmen (z. B. Investivlohn). Das M. ist eine besondere Form der Vermögenspolitik.

