Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Miteigentum
Mit|eigentum,1) Recht: das gemeinsame Eigentum mehrerer Personen an einer Sache.
2) Wirtschaft: Beteiligung der Arbeitnehmer an den Produktionsmitteln, bes. der Belegschaft am Unternehmen (z. B. Investivlohn). Das M. ist eine besondere Form der Vermögenspolitik.
Mit|eigentum,1) Recht: das gemeinsame Eigentum mehrerer Personen an einer Sache.
2) Wirtschaft: Beteiligung der Arbeitnehmer an den Produktionsmitteln, bes. der Belegschaft am Unternehmen (z. B. Investivlohn). Das M. ist eine besondere Form der Vermögenspolitik.