Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Misstrauensvotum
Misstrauensvotum,in Staaten mit parlamentar. Reg.system ein Mehrheitsbeschluss des Parlaments, der der Reg., dem Reg.chef oder einem Min. das Vertrauen entzieht und damit den Rücktritt erzwingt. In Dtl. ist nur das konstruktive M. gegenüber dem Bundeskanzler vorgesehen (Art. 67 GG): Abwahl des alten durch Neuwahl eines neuen Bundeskanzlers, verbunden mit dem Ersuchen an den Bundespräs., den Kanzler zu entlassen. Mit der Entlassung endet auch das Amt der Bundesmin. - Das österr. Verf.recht (Art. 74 Bundesverfassungs-Ges.) kennt sowohl ein M. der Bundesreg. als auch einzelnen Mitgl. gegenüber. Die schweizer. Bundesverf. enthält keine Bestimmungen über ein Misstrauensvotum.
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