Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ministerium
Ministerium[lat.] das, oberste Reg.- und Verwaltungsbehörde unter Leitung eines Fach-Min. (Ressort-Min.). Das M. ist in Abteilungen, diese sind in Referate gegliedert. Zu den fünf klass. M. (Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen, Verteidigung) traten im 19. und 20. Jh. weitere hinzu. Das Kabinett (Gesamt-M.) wird vom Reg.chef geleitet (Kanzler, Premierminister, Ministerpräsident). Die Ministerien wirken mit bei der Gestaltung der Ressort- und Reg.politik (u. a. durch Ausarbeitung von Plänen und von Entwürfen zu Gesetzen, VO und Verwaltungsvorschriften) sowie bei der Rechtsanwendung.
Ministerium[lat.] das, oberste Reg.- und Verwaltungsbehörde unter Leitung eines Fach-Min. (Ressort-Min.). Das M. ist in Abteilungen, diese sind in Referate gegliedert. Zu den fünf klass. M. (Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen, Verteidigung) traten im 19. und 20. Jh. weitere hinzu. Das Kabinett (Gesamt-M.) wird vom Reg.chef geleitet (Kanzler, Premierminister, Ministerpräsident). Die Ministerien wirken mit bei der Gestaltung der Ressort- und Reg.politik (u. a. durch Ausarbeitung von Plänen und von Entwürfen zu Gesetzen, VO und Verwaltungsvorschriften) sowie bei der Rechtsanwendung.