Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ministerialen
Ministerialen[zu lat. ministerialis »im (kaiserl.) Dienst Stehender«, »Beamter«], im Hl. Röm. Reich die Oberschicht urspr. unfreier Dienstmannen (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst; seit dem 11. Jh. ritterlich lebende Dienstleute, die gegen Gewährung eines »Dienstlehens« zuerst in den geistl. Herrschaftsgebieten ritterl. Dienste leisteten; seit Konrad II. (1024-39) als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verw. des Reichsgutes und der Landesgüter herangezogen; gewannen schließlich die Erblichkeit ihrer Lehen; als Reichs-M. Stütze der sal. und bes. der stauf. Reichspolitik. Die M. gingen im 13./14. Jh. im niederen Adel auf.
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