Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ministeranklage
Minịster|anklage,das Verfahren, in dem ein Regierungsmitgl. (Min. oder Regierungschef) wegen schuldhafter Verletzung der Verf. oder eines sonstigen Gesetzes vor dem Staats- bzw. Verfassungsgerichtshof angeklagt werden kann. Das GG kennt keine M. Lediglich der Bundespräs. kann durch den Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel der Amtsenthebung angeklagt werden. In den meisten Bundesländern dagegen kann die M. gegen Mitgl. der Landesreg. erhoben werden. - In Österreich gibt es die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wegen schuldhafter Rechtsverletzungen. Die Schweiz kennt keine Ministeranklage.
Minịster|anklage,das Verfahren, in dem ein Regierungsmitgl. (Min. oder Regierungschef) wegen schuldhafter Verletzung der Verf. oder eines sonstigen Gesetzes vor dem Staats- bzw. Verfassungsgerichtshof angeklagt werden kann. Das GG kennt keine M. Lediglich der Bundespräs. kann durch den Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel der Amtsenthebung angeklagt werden. In den meisten Bundesländern dagegen kann die M. gegen Mitgl. der Landesreg. erhoben werden. - In Österreich gibt es die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wegen schuldhafter Rechtsverletzungen. Die Schweiz kennt keine Ministeranklage.