Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mineralölsteuer
Mineral|ölsteuer,dem Bund zufließende Verbrauchsteuer auf importierte oder im Inland gewonnene Mineralöle, die als Treib-, Heiz- oder Schmierstoffe verwendet werden; Rechtsgrundlage ist das M.-Ges. i. d. F. v. 21. 12. 1992. Je nach Mineralölart gelten unterschiedl., für Heizöle ermäßigte Steuersätze (Heizölsteuer). Ein Teil des M.-Aufkommens (1998: 66,8 Mrd. DM) wird zweckgebunden für kommunale Verkehrsvorhaben (Straßenbau und öffentl. Personennahverkehr) verwendet.
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