Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mindestreserven
Mindestreserven,Guthaben (i. d. R. unverzinslich), die Kreditinstitute bei der Zentralbank in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (M.-Satz) ihrer Einlagen unterhalten müssen. In Dtl. bestimmte die Dt. Bundesbank die Höhe der M.-Sätze innerhalb gesetzl. Höchstgrenzen. Urspr. zur Sicherung der Liquidität gedacht, dienen M. heute eher währungspolit. Zielen, da die Notenbank über die Festsetzung der M. (M.-Politik) die Geldmenge beeinflussen kann. Durch eine Verringerung (Erhöhung) der M.-Sätze wird die Liquidität der Kreditinstitute und damit deren Bereitschaft zur Kreditgewährung vergrößert (eingeschränkt). Auch im Rahmen der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion dient die M.-Pflicht als geldpolit. Steuerungsinstrument. Über die Gestaltung der M.-Sätze entscheidet der Rat der EZB.
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