Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Minderjährigenhaftungsbeschränkung
Minderjährigenhaftungsbeschränkung, die am 1. 1. 1999 in Kraft getretene Regelung, die die Haftung von Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die ihre gesetzl. Vertreter für sie begründet haben, oder die durch Erbfall entstanden sind, auf das bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes vorhandene Vermögen beschränkt (§ 1629 a BGB).
Minderjährigenhaftungsbeschränkung, die am 1. 1. 1999 in Kraft getretene Regelung, die die Haftung von Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die ihre gesetzl. Vertreter für sie begründet haben, oder die durch Erbfall entstanden sind, auf das bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes vorhandene Vermögen beschränkt (§ 1629 a BGB).