Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Militärseelsorge
Militärseelsorge,die auf die besonderen Bedingungen des Militärs bezogene geistl. und seelsorgerl. Betreuung von Militärangehörigen durch hauptamtl. Militärgeistliche. Rechtsgrundlagen sind in Dtl. für die kath. Kirche das Reichskonkordat von 1933 und die Statuten für die Seelsorge in der dt. Bundeswehr von 1989, für die evang. Kirchen der »Vertrag der EKD mit der Bundesrep. Dtl. zur Regelung der evang. M.« von 1957; ausführende Organe der Militärbischöfe sind das Kath. Militärbischofsamt und das Evang. Kirchenamt für die Bundeswehr. Die evang. Kirchen in den neuen Ländern hielten nach ihrer Rückkehr in die EKD (1991) zunächst am in der DDR praktizierten Modell der an die örtl. Kirchengemeinden der Militärstandorte gebundenen M. fest. Seit 1996 bildet eine zw. dem Bundesministerium der Verteidigung und der EKD geschlossene Rahmenvereinbarung die Grundlage der evang. M. in den neuen Ländern. Nach der bis 2003 befristeten Vereinbarung bleiben die i. d. R. hauptamtl. Soldatenseelsorger Kirchenbeamte, ihre Bezahlung erfolgt jedoch aus dem Bundeshaushalt.
Militärseelsorge,die auf die besonderen Bedingungen des Militärs bezogene geistl. und seelsorgerl. Betreuung von Militärangehörigen durch hauptamtl. Militärgeistliche. Rechtsgrundlagen sind in Dtl. für die kath. Kirche das Reichskonkordat von 1933 und die Statuten für die Seelsorge in der dt. Bundeswehr von 1989, für die evang. Kirchen der »Vertrag der EKD mit der Bundesrep. Dtl. zur Regelung der evang. M.« von 1957; ausführende Organe der Militärbischöfe sind das Kath. Militärbischofsamt und das Evang. Kirchenamt für die Bundeswehr. Die evang. Kirchen in den neuen Ländern hielten nach ihrer Rückkehr in die EKD (1991) zunächst am in der DDR praktizierten Modell der an die örtl. Kirchengemeinden der Militärstandorte gebundenen M. fest. Seit 1996 bildet eine zw. dem Bundesministerium der Verteidigung und der EKD geschlossene Rahmenvereinbarung die Grundlage der evang. M. in den neuen Ländern. Nach der bis 2003 befristeten Vereinbarung bleiben die i. d. R. hauptamtl. Soldatenseelsorger Kirchenbeamte, ihre Bezahlung erfolgt jedoch aus dem Bundeshaushalt.