Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mietkauf
Mietkauf,Vertrag, bei dem dem Mieter einer Sache das Recht eingeräumt wird, die Mietsache (i. d. R. ein teures Anlagegut) nach einer bestimmten Zeit durch einseitige Erklärung zu kaufen. Die gezahlte Miete wird ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Nach Abgabe der Erklärung ist (auch rückwirkend) Kaufrecht anzuwenden, vorher Mietrecht. (Leasing)
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