Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Metageschäft
Metạgeschäft[italien. (a) metà »zur Hälfte«], gemeinsam durchgeführtes Geschäft, bei dem zwei oder mehrere Vertragspartner (Metisten) Gewinn und Verlust gleichmäßig teilen. Man unterscheidet beim M. Kredit »à meta et nom« (der Kreditnehmer hat Kenntnis von der gemeinschaftl. Kredithergabe) und Kredit »à meta unter« (der Kreditnehmer hat nur mit einer kreditgebenden Bank zu tun, er kennt den stillen Metisten nicht). Ein weiteres typ. M. ist die Wertpapierarbitrage.
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