Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Messgerät
Messgerät,Gerät zur quantitativen Erfassung von physikal., chem. u. a. Eigenschaften. M. werden nach dem Messobjekt, der Messgröße (z. B. Temperatur-M.) oder nach dem Messprinzip (v. a. mechan., pneumat., elektr. und opt. M.) eingeteilt. Sie können Teil einer Messeinrichtung sein oder auch i. e. S. eine Vorrichtung, die entweder einen oder mehrere Einheitswerte einer Messgröße verkörpert (Maßverkörperung, z. B. Längenmaßstäbe) oder eine beliebige Anzahl von Messwerten anzeigt. - M. bestehen i. d. R. aus dem eigentl. Messsystem (z. B. Messwerk einschl. Zeiger und Skala), dem Gehäuse und ggf. äußerem Zubehör (z. B. Messfühler). Die Anzeige kann u. a. mittels Zeiger, Flüssigkeitssäule oder Lichtstrahl auf einer Skala oder Strichmarke (analoges M.) erfolgen oder durch eine Ziffernanzeigeeinrichtung (digitales M.). Messmittel, die nur einen Messgrößenwert darstellen (z. B. Endmaße, Wägestücke), werden Maße genannt.
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