Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mensur
Mensur[lat. mensura »das Messen«, »Maß«] die,
1) Chemie: Messzylinder.
2) Fechten: Abstand der beiden Gegner voneinander.
3) Musik: die den Klang, die Stimmung und die Spielweise bestimmenden Maßverhältnisse eines Instrumentes, z. B. bei der Orgel das Verhältnis des Querschnitts zur Länge der Pfeifen, ebenso bei Blasinstrumenten; bei Saiteninstrumenten das Verhältnis der Saiten zum Korpus sowie aller Maße der Teile des Instruments zueinander.
4) student. Verbindungen: Zweikampf mit blanker Waffe (Pauken), wird noch in einigen Verbänden an dt., österr. und schweizer. Hochschulen geübt (z. T. auch in diesen Verbänden umstritten). - Die benutzten Waffen sind reine Hiebwaffen. Die M. wird von einem Unparteiischen geleitet. Jedem Fechter (Paukant) stehen ein Sekundant und ein Testant zur Seite. Gegen gefährl. Verletzungen sind die Fechter durch Bandagierung gesichert (Paukwichs). Die M. ist beendet (ausgepaukt) nach 40-60 Gängen oder durch Abfuhr, wenn ein schwerer Schmiss das Weiterfechten verbietet. Die Vorschriften sind im Paukkomment zusammengefasst.
Mensur[lat. mensura »das Messen«, »Maß«] die,
1) Chemie: Messzylinder.
2) Fechten: Abstand der beiden Gegner voneinander.
3) Musik: die den Klang, die Stimmung und die Spielweise bestimmenden Maßverhältnisse eines Instrumentes, z. B. bei der Orgel das Verhältnis des Querschnitts zur Länge der Pfeifen, ebenso bei Blasinstrumenten; bei Saiteninstrumenten das Verhältnis der Saiten zum Korpus sowie aller Maße der Teile des Instruments zueinander.
4) student. Verbindungen: Zweikampf mit blanker Waffe (Pauken), wird noch in einigen Verbänden an dt., österr. und schweizer. Hochschulen geübt (z. T. auch in diesen Verbänden umstritten). - Die benutzten Waffen sind reine Hiebwaffen. Die M. wird von einem Unparteiischen geleitet. Jedem Fechter (Paukant) stehen ein Sekundant und ein Testant zur Seite. Gegen gefährl. Verletzungen sind die Fechter durch Bandagierung gesichert (Paukwichs). Die M. ist beendet (ausgepaukt) nach 40-60 Gängen oder durch Abfuhr, wenn ein schwerer Schmiss das Weiterfechten verbietet. Die Vorschriften sind im Paukkomment zusammengefasst.