Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mehrbedarfszuschläge
Mehrbedarfszuschläge, Leistung der Sozialhilfe, die besondere Bedarfssituationen der Sozialhilfeempfänger abdecken soll und zusätzlich zum Regelsatz gewährt wird (§ 23 Bundessozialhilfe-Ges.).
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