Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mehrarbeit
Mehr|arbeit,Arbeit, die die gesetzlich festgelegte, regelmäßige werktägl. Arbeitszeit von acht Stunden (§ 3 Arbeitszeit-Ges.) bzw. (auch als »Überstunden« bezeichnet) die für das Arbeitsverhältnis übl., einzel- oder tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit übersteigt. M. ist zwar grundsätzlich verboten, doch gibt es zahlr. Ausnahmen. Unter bestimmten gesetzl. Voraussetzungen oder aufgrund Tarifvertrags kann bzw. muss für M. ein zusätzl. Arbeitsentgelt gezahlt oder ein Ausgleich in Freizeit gestattet werden.
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